Baden-Württemberg rückt von Inzidenz als Richtwert ab
Baden-Württemberg will im Umgang mit der Corona-Pandemie künftig offenbar nicht mehr die Inzidenz als entscheidenden Richtwert betrachten, sondern die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften in den Vordergrund stellen. Er sei der Ansicht, "dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen, wenn vom 15. September an alle im Land ein Impfangebot erhalten haben werden", sagte Landesgesundheitsminister Manfred Lucha der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".
"Als Richtwert für die Auslösung von Beschränkungen wird die Inzidenz nach unserer Ansicht ab Mitte September in den Corona-Verordnungen nicht mehr auftauchen", sagte Lucha. Dafür müssten sich Ungeimpfte auf Beschränkungen - etwa die Verpflichtung zum Schnelltest bei Restaurantbesuchen, Kultur- oder Sportveranstaltungen - einstellen.
Weitere Kontrollvorgaben für Corona-Testzentren
Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren hat das Bundeskabinett weitere Kontrollvorgaben auf den Weg gebracht. Sie sollen dafür sorgen, dass Anbieter keine falschen Angaben in ihren Steuererklärungen machen können, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Mit der Verordnung des Finanzministeriums sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, Zahlungen an Testanbieter den Finanzbehörden elektronisch mitzuteilen. Damit sollen alle Zahlungen dieses Jahres mitteilungspflichtig werden. Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.